ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Definitionen
    1.1. „Unternehmen“ bezieht sich auf Universal Language Solutions Ltd. oder „ULS“ (eingetragener Firmensitz Provident House, Burrell Row, Beckenham, Greater London BR3 1AT).
    1.2. „Dienstleistungen“ sind Übersetzungs-, Dolmetscher- oder andere Dienstleistungen, die vom Unternehmen erbracht werden.
    1.3. „Kunde“ ist die Partei, die das Unternehmen mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt.
  2. Gebühren
    2.1. Übersetzung
    2.1.1. Das Unternehmen berechnet die Übersetzungsgebühren normalerweise pro 1000 Wörter/Zeichen des Ausgangstextes. Ist die Kalkulation der Wortzahl des Ausgangstextes nicht möglich, berechnet das Unternehmen eine Gebühr pro 1000 Wörter des Zieltextes oder einen Preis pro Einheit/Seite.
    2.1.2. Wenn der Ausgangstext 400 Wörter oder weniger umfasst, berechnet das Unternehmen für die Übersetzung eine Mindestgebühr.
    2.1.3. Wenn der Kunde ein Dokument benötigt, das vor einem Anwalt oder Notar vereidigt werden muss, erstellt das Unternehmen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag für die entsprechende Dienstleistung.

2.2. Dolmetschen
2.2.1. Das Unternehmen stellt die Dienste eines Dolmetschers entweder für einen halben Tag (3 Stunden oder weniger) oder für einen ganzen Tag (bis zu 7 Stunden Tür-zu-Tür, einschließlich An- und Abreise und Wartezeit) zur Verfügung.
2.2.2. Wenn ein Dolmetschauftrag die gebuchte Zeit überschreitet, berechnet das Unternehmen dem Kunden für jede weitere Stunde ein zusätzliches Honorar, das zu vereinbaren ist.
2.2.3. Für Dolmetscherdienste an einem Samstag wird ein Zuschlag von 25% erhoben. Für Dolmetscherdienste an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag wird ein Zuschlag von 50% erhoben.
2.2.4. Das Unternehmen stellt dem Kunden die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Rechnung (gegen entsprechende Belege). Sollte ein Dolmetscher mit seinem eigenen Fahrzeug anreisen, werden die Reisekosten zu einem Kilometersatz von 37-45 Pence/Meile in Rechnung gestellt.

2.3. Untertitelung, Transkription und Voiceover-Dienste
2.3.1. Das Unternehmen erbringt die Dienstleistungen auf der Grundlage eines mit dem Kunden zu vereinbarenden Tarifs pro Wort oder Minute. Der Tarif richtet sich nach Umfang, Sprachkombination und Komplexität des Projekts.

  1. Zahlung
    3.1. Die Zahlungen sind vom Kunden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ab Rechnungsdatum zu leisten. Einmalige Anfragen, Erstkunden und Privatpersonen, die beglaubigte Übersetzungsdienste benötigen, werden normalerweise zur Zahlung aufgefordert, bevor die entsprechende Dienstleistung erbracht wird.
    3.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach Erreichen des Fälligkeitsdatums der Rechnung(en) eine Verzugsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungswerts anzurechnen. Der revidierte Rechnungsbetrag unterliegt einer Zinsbelastung von 1% über dem Basiszinssatz der Barclays Bank. Sollte der vollständige Rechnungsbetrag, einschließlich Verzugsgebühr und Zinsen, nicht dreißig (30) Kalendertage nach Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen sein, wird die Schuld an Daniels Silverman Ltd. weitergeleitet, um den gesamten fälligen Betrag einzutreiben. Bitte beachten Sie, dass Daniels Silverman Ltd. dem Kunden für diesen Service eine eigene Gebühr in Rechnung stellt.
  2. Stornierungen
    4.1. Übersetzung
    4.1.1. Solange der Übersetzer seine Arbeit noch nicht begonnen hat, kann der Kunde einen Übersetzungsauftrag kostenlos durch eine schriftliche Mitteilung stornieren. Wenn die Übersetzung oder damit zusammenhängende Arbeiten, wie z. B. Datenaufbereitung, bereits vom Unternehmen in Auftrag gegeben wurden, müssen die Gebühren in voller Höhe bezahlt werden, es sei denn, in der Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ist etwas anderes festgelegt. Wenn Zahlungen für beglaubigte Übersetzungen im Voraus geleistet wurden, wird bei der Rückerstattung eine Verwaltungsgebühr von 50,00 £ + MwSt. erhoben, auch wenn der Übersetzungsauftrag noch nicht an einen Linguisten weitergeleitet wurde. Damit sollen die Verwaltungskosten und das Projektmanagement abgedeckt werden.
    4.1.2. Storniert ein Kunde einen Übersetzungsauftrag, nachdem der Übersetzer bereits mit dem Auftrag begonnen hat, stellt das Unternehmen dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt übersetzten Wörter (zum vereinbarten Tarif) zuzüglich etwaiger Kosten für Datenaufbereitung, Verwaltung und/oder Projektmanagement zu einem Satz von 75,00 £ + MwSt. pro Stunde in Rechnung. Gelten mehr als 50% des Auftrags als erledigt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die entsprechende Dienstleistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

4.2. Dolmetschen
4.2.1. Storniert ein Kunde einen Dolmetschauftrag innerhalb einer Woche nach dem Auftrag, stellt ULS 50% des vereinbarten Preises in Rechnung.
4.2.2. Storniert ein Kunde einen Dolmetschauftrag innerhalb von weniger als einer Woche vor dem entsprechenden Termin, stellt das Unternehmen dem Kunden die vollen Gebühren auf Grundlage der ursprünglichen Buchung in Rechnung.

4.3. Untertitelung, Transkription und Voiceover-Dienste
Storniert ein Kunde einen Auftrag für Untertitelung, Transkription oder Voiceover, nachdem der Linguist bereits mit dem Auftrag begonnen hat, stellt das Unternehmen dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt übersetzten Worte/Minuten (zum vereinbarten Tarif) zuzüglich etwaiger Kosten für Datenaufbereitung, Verwaltung und/oder Projektmanagement zu einem Satz von 75,00 £ + MwSt. pro Stunde in Rechnung. Gelten mehr als 50% des Auftrags als erledigt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die entsprechende Dienstleistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

  1. Verpflichtungen

5.1. Das Unternehmen setzt alles daran, sicherzustellen, dass es dem Kunden einen ausreichend qualifizierten Übersetzer/Dolmetscher/Linguisten für die erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Sollte eine vom Unternehmen erbrachte Dienstleistung nicht zur Zufriedenheit des Kunden ausfallen, prüft das Unternehmen die Reklamation und lässt, wenn es dies für notwendig erachtet, das übersetzte Material ohne zusätzliche Kosten für den Kunden überarbeiten/korrigieren. Über alle Fragen bezüglich der Qualität muss das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen informiert werden.

Dies gilt jedoch nicht für:

  1. a) Präferenzbedingte Änderungen b) Sehr geringfügige Fehler wie minimale Tippfehler und Auslassungen, die den Sinn des übersetzten Textes nicht beeinträchtigen, es sei denn, der Kunde hat das Unternehmen mit dem Korrekturlesen beauftragt.

5.2. Der Kunde achtet darauf, dem Unternehmen vollständige und genaue Informationen bezüglich der benötigten Dienstleistungen (z. B. Zweck, Zeit, Ort usw.) zur Verfügung zu stellen.

5.3. Der Kunde achtet darauf, einen angemessenen Zeitraum für die Übersetzung und den Versand der Dokumente einzuräumen. Universal Language Solutions ist von jeglicher Verantwortung/Haftung in Bezug auf Verzögerungen bei bürokratischen Verfahren vonseiten des Kunden befreit, wenn für die Erbringung der Übersetzungsdienstleistungen keine angemessene Frist eingeräumt wurde.

  1. Vertraulichkeit
    6.1. Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde treffen angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass alle vertraulichen Informationen, ob mündlich oder schriftlich, vertraulich bleiben.
  2. Abwerbeverbot
    7.1. Während der Erbringung der Dienstleistungen sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach darf der Kunde die Übersetzer/Dolmetscher/Linguisten, die mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt wurden, nicht selbst anwerben.
  3. Gerichtsbarkeit
    8.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden werden durch die Gesetze von England und Wales geregelt und gemäß diesen Gesetzen ausgelegt und unterliegen der Rechtsprechung der englischen Gerichte.

 

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